Auch in MV dürfen Meister bald Häuser planen  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌
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 Newsletter-Ausgabe vom 20.03.2025
Kleine Bauvorlageberechtigung

Auch in MV dürfen Meister bald Häuser planen

Im Zuge der Novellierung der Landesbauordnung bekommt jetzt endlich auch M-V die Kleine Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeister.

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Sehr geehrte Damen und Herren,

Mecklenburg-Vorpommern hat einen großen Schritt hin zur Gleichwertigkeit der beruflichen und akademischen Bildung gemacht. Der Landtag hat beschlossen, dass künftig nicht nur Architekten, sondern auch Handwerksmeister bestimmter Gewerke Häuser planen dürfen. Damit wurde eine langjährige Forderung des Handwerks endlich erfüllt. Was aktuell noch interessant oder wichtig für Ihren Betrieb sein sein könnte, lesen Sie in dieser Ausgabe unseres Newsletters.
Einen schönen Start in den Frühling und eine große Portion Zuversicht in diesen herausfordernden Zeiten wünscht
Ihr Redaktionsteam
Praxis Recht

Barrierefreiheit von Internetseiten

Am 29. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das auch Auswirkungen auf Handwerksbetriebe hat.

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Einstellung von Schwerbehinderten

Meldefrist endet

Die Meldefrist zur Beschäftigung schwerbehinderter Personen läuft am 31. März 2025 aus.

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MV Taxi App

Für mehr Verkehrssicherheit im Land

Mit der MV 50/50 Taxi-App will das Land dafür Sorge tragen, dass junge Leute am Wochenende sicher unterwegs sind.

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© www.ingo-bartussek.de
Handwerkerbonus

Nur noch direkte Zahlungen zählen

Seit dem Jahresbeginn gelten neue Vorgaben für die Steueranrechnung von Handwerkerleistungen. Was Ihre Kunden wissen sollten.

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Zukunftspreis Handwerk

Leuchtturmbetriebe ausgezeichnet

Im Rahmen der Chefkonferenz wurde in Schwerin der von der Handwerkskammer Schwerin und der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin gemeinsam ausgelobte Zukunftspreis Handwerk 2025 verliehen.

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Aufbewahrungsfristen

Aufheben oder vernichten?

Welche Fristen gelten für betriebliche Unterlagen, bevor sie vernichtet werden dürfen? Bei Buchungsbelegen wurde die Frist verkürzt.

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KI in der Arbeitswelt

Neue Landesförderung in MV

Mit der neuen Transformationsrichtlinie des Landes will die Landesregierung Impulse zur Fachkräftesicherung und zur digitalen Transformation in den Betrieben setzen.

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Gesellschafter-Abberufung

Was bei einer Abberufung zu beachten ist

Ärger kommt in den besten Familien vor – und auch in Unternehmen. Wann Gesellschafter ausgeschlossen werden können und was es dabei zu beachten gibt.

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© Martin - stock.adobe.com
Neues Projekt

Tourbus bringt Studierende zum Unternehmen

Im Mai haben Unternehmen die Möglichkeit, Studierende der Hochschulen Greifswald und Stralsund zu sich einzuladen. Per Tourbus kommen sie nach Westmecklenburg, um potentielle Arbeitgeber kennen zu lernen.

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© contrastwerkstatt - Fotolia
Word und Excel-Seminare

Vergünstigt für Azubis

Das Bildungszentrum der Handwerkskammer bietet eine modulare Seminarreihe zu den MS Office-Anwendungen Word und Excel an. Alle Module können einzeln gebucht werden. Für Auszubildende gibt es diese Seminare zu stark vergünstigten Preisen.

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25.03.2025 um 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Rentensprechtag

Kostenloses Serviceangebot zur Rentenkontenklärung sowie individuelle Fragen zum Thema Rente.

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02.04.2025 um 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr

vocatium Tagung Schwerin: Impulse zur Berufsorientierung

Gewusst wie: junge Talente bilden, begeistern und binden. Das ist Thema der landesweiten vocatium-Tagung im Bildungszentrum der Handwerkskammer Schwerin.

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03.04.2025 um 09:00 Uhr

Tag des Brotes

Die Bäcker-und Konditoren-Innung WMS verknüpft ihre traditionelle öffentliche Brotprüfung am 3. April innovativ mit einem Schulprojekt im Schulzentrum Dömitz.

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14.05.2025 um 14:00 Uhr

Save the date: Cybersicherheitstag

Am 14. Mai bietet die Handwerkskammer Schwerin gemeinsam mit Partnern einen Cybersicherheits-Tag an.

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Impressum

Handwerkskammer Schwerin
Friedensstraße 4a
19053 Schwerin

Telefon: 0385 7417-0
Fax: 0385 716051
E-Mail: info@hwk-schwerin.de

Die Handwerkskammer Schwerin ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird gemäß § 109 der Handwerksordnung (HwO) gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten Uwe Lange und den Hauptgeschäftsführer Dr. Gunnar Pohl vertreten.

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