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Cannabis-LegalisierungIst kiffen jetzt auch auf Arbeit erlaubt?

Seit dem 1. April 2024 ist das Cannabisgesetz in Kraft getreten. Volljährige dürfen Cannabis jetzt legal besitzen und konsumieren. Was bedeutet das für die Arbeitswelt?

Rauchen ist nicht gleich rauchen

Cannabis rauchen ist nicht mit dem Rauchen von Tabak gleichzusetzen. Cannabis zählt trotz Legalisierung weiterhin zu den berauschenden Mitteln, die den Bewusstseinszustand trüben können. Für den Arbeitsplatz gelten daher weiterhin die bestehenden Regelungen für den Konsum von Alkohol und anderen Drogen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schulden dem Arbeitgeber ihre ungetrübte Arbeitsleistung. Unter Cannabiseinfluss arbeiten ist ebenso untersagt wie unter Einfluss von Alkohol.

Auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) stellt für ihre Versicherten klar, dass sie sich nicht durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln in einen Zustand versetzen dürfen, der sie selbst oder andere gefährden könnte. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dürfen wiederum Versicherte nicht mit einer Arbeit beschäftigen, wenn diese erkennbar nicht in der Lage sind, diese Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen.

Unternehmen müssen es also auch weiterhin nicht hinnehmen, wenn Beschäftigte erkennbar unter Einfluss von Cannabis stehen. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gebietet es sogar, betreffende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Fall zumindest für den restlichen Arbeitstag freizustellen.

Quelle: Ecovis Deutschland