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QualifizierungsgeldFörderung für Weiterbildung im Betrieb Beschäftigter

Mit dem 2023 beschlossenen Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildung wurde das neue Instrument des Qualifizierungsgeldes beschlossen. Das  Qualifizierungsgeld soll der strukturwandelbedingten Weiterbildung von Beschäftigten dienen, sofern diese einer nachhaltigen Weiterbeschäftigung im Betrieb dient.

Die Regelungen zum Qualifizierungsgeld sind zum 1. April 2024 in Kraft getreten.

Für die Weiterbildung von Beschäftigten der meist kleineren Handwerksbetriebe dürften allerdings die Vorschriften nach § 82 SGB III zumeist die günstigere Variante in Bezug auf die Förderhöhe darstellen, da dort für kleine Betriebe eine höhere Förderung möglich ist. Gleichwohl kann das Qualifizierungsgeld eine Möglichkeit der Förderung darstellen, da keine Maßnahmezertifizierung notwendig ist.

Allerdings stellt die Voraussetzung, dass ein entsprechender Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur Durchführung vorliegt, eine Hürde für Handwerksbetriebe dar. Daran wird vermutlich auch die Regelung nichts ändern, nach der in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten statt einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrags eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers ausreichend ist.

Ein Überblick über die Möglichkeiten der Förderung von Mitarbeiterqualifizierungen finden Sie hier.