wärmebild, wärmebildkamera, haus, thermographie, thermografie, energie, sparen, dämmen, dämmung, gedämmt, energieausweis, analyse, einsparen, analysieren, hausdämmung, heizung, heizkosten, messen, messung, temperatur, infrarot, sanierung, wohnhaus, neubau, enev, kfw, ökologie, nebenkosten, gebäude, fassade, mann, hinten, foto, fotografieren, blond, hausbesitzer, energieberater, bild, bunt, farbe, schwachstellen, wärme, isolieren, isolierung, satteldach, kamera, hausbau, fenster, dreifach, verglast
Alexander & Theresia Schulz

EU-Gebäuderichtlinie Keine Pflicht zur Sanierung

Am 12. März hat das Plenum des Europäischen Parlaments den Trilogkompromiss vom Dezember 2023 zur Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie mit deutlicher Mehrheit förmlich angenommen.

Aus Sicht des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) ist der nun erzielte Kompromiss, der auf Basis einer schwierigen Ausgangslage erreicht wurde, als Erfolg zu werten.

Es wird keine Sanierungspflicht auf EU-Ebene für einzelne Gebäude geben, wie ursprünglich von EU-Kommission und Parlament geplant. Der ZDH hatte sich stets für moderate Energieeffizienzstandards eingesetzt. Auch beim schrittweisen Ausstieg aus fossil betriebenen Heizungssystemen wurde der Text abgemildert. Maßvollere Regelungen als ursprünglich vom EU-Parlament gefordert konnten auch hinsichtlich einer möglichen Überfrachtung der Richtlinie mit zusätzlichen Regelungsinhalten wie Solarenergiepflicht, Intelligenzfähigkeit und Ladeinfrastruktur erreicht werden.  

Das nun final auch vom Parlament beschlossene Mehr an Flexibilität ist aus Sicht des ZDH ein guter Weg, um die ambitionierten Klimaziele der EU zu erreichen. Jetzt gilt es, den zugestandenen größeren Regelungsspielraum auf nationaler Ebene richtig zu nutzen: Denn die Mitgliedstaaten können nun selbst entscheiden, wie sie ihre Energieeinsparziele im Gebäudesektor erreichen.

Neben der Sanierungsmaßnahme am einzelnen Gebäude sollen auch andere Werkzeuge zu den Einsparzielen beitragen können. Für den einzelnen Eigentümer oder Mieter kann sich dies milder auswirken. Bei noch strengeren Vorgaben wäre zu befürchten gewesen, dass die hohen Kosten und langen Amortisationsfristen viele Eigentümerinnen und Eigentümer abgeschreckt oder auch hart getroffen hätten, die in eine energieeffiziente Gebäudesanierung zu investieren beabsichtigten.

Für die Umsetzung der Mehrheit der Richtlinienbestimmungen bleibt den Mitgliedstaaten ab Inkrafttreten 24 Monate Zeit. "Die Bundesregierung ist aufgefordert, den nun beschlossenen Regelungsspielraum zu nutzen und klare Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Eigentümer und Eigentümerinnen mit Vertrauen in die Zukunft investieren können", so der ZDH.