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Boris Zerwann

WachstumschancengesetzNeue Steuerregeln

Am 22. März hat der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz in seiner vom Vermittlungsausschuss vorgelegten Fassung zugestimmt. 

Aus Sicht des Handwerks wird die nun beschlossene Fassung des Wachstumschancengesetzes den wirtschaftlichen Herausforderungen nicht gerecht, aber immerhin gibt die Politik damit einige wichtige Wachstumsimpulse. In der aktuell sensiblen wirtschaftlichen Phase sind alle standortstärkenden Impulse wichtig.

Die damit beschlossene degressive AfA für Wohngebäude und die Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau setzen entscheidende, aber längst überfällige Impulse für die Zukunftsbranche Bau. Da zu viele der weiteren, wichtigen Maßnahmen im Vermittlungsausschuss gestrichen wurden, bleiben die Weichenstellungen des Gesetzes nur halbherzig. Dies betrifft insbesondere die lang angekündigte Prämie für Investitionen in die Energieeffizienz sowie die Erhöhung der Grenzen für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter, die zusätzlich zur steuerlichen Entlastung auch einen Teil der bürokratischen Belastung reduzieren würde. Der knapp bemessene Zeitraum von nur noch neun Monaten ist für die Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter wiederum deutlich zu kurz und schafft so keinen Beitrag, die Planungssicherheit für Betriebe zu verbessern.

Hier finden Sie einen Überblick über die neuen Steuerregeln. Zahlreiche Steuererleichterungen treten für alle Typen von Steuerzahlern rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft. Einige wichtige Steueränderungen wurden entweder komplett gestrichen oder auf 2025 verschoben.