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Änderungen und neue GesetzeWas bringt das neue Jahr 2024?

Das neue Jahr bringt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer - zum Teil bereits bekannte - neue Gesetze und Änderungen mit sich. Einige Änderungen hängen noch von der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes ab, über das sich Bund und Länder nach wir vor nicht einig sind. Es steckt derzeit im Vermittlungsausschuss vom Bundestag und Bundesrat fest.
Wir geben einen kompakten Überblick über die wichtigsten zu erwartenden Neuerungen von A bis Z:

Arbeitsunfälle

Ab dem 1. Januar 2024 können Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten elektronisch an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gemeldet werden. Ab 2028 wird die digitale Meldung dann zur Pflicht.

Arbeitnehmer-Sparzulage

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz, das bereits den Bundesrat passiert hat, erhöht die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage auf 40.000 Euro für Ledige und 80.000 Euro für Verheiratete. Zudem fördert das Gesetz die Beteiligung von Mitarbeitern am Eigenkapital des Arbeitgebers: Der Steuerfreibetrag steigt von derzeit 1.440 Euro auf 2.000 Euro.

Arbeitszeiterfassung

Nach einem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums müssen Unternehmen sicherstellen, dass die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter genau erfasst wird. Der Entwurf sieht vor, dass die tägliche Arbeitszeit der Beschäftigten in Deutschland elektronisch aufgezeichnet wird. Tarifparteien können jedoch Ausnahmen vereinbaren. Auch Kleinbetriebe mit weniger als zehn Mitarbeiter sind davon ausgenommen.
Das Gesetz ist jedoch noch nicht verabschiedet. 

Aufbewahrungsfristen

Kommt das Wachstumschancengesetz, sollen Betriebe Buchungsbelege statt wie bisher zehn Jahre lang nur noch acht Jahre lang archivieren müssen. 

Ausgleichsabgabe

Betriebe und Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, die keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, müssen 2024 eine deutlich höhere Ausgleichsabgabe zahlen. Pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz werden monatlich fällig:

  • 140 Euro bei einer Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen von drei Prozent bis weniger als fünf Prozent.
  • 245 Euro bei einer Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen von zwei Prozent bis weniger als drei Prozent. 
  • 360 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von mehr als null Prozent bis weniger als zwei Prozent.
  • 720 Euro (neu!) bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von null Prozent. 

Alle Unternehmen müssen bis Ende März 2024 ihre Beschäftigungsdaten bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) einreichen. Die erhöhte Ausgleichsabgabe wird dann erstmals im Jahr 2025 fällig.

Azubi-Mindestvergütung

Das Bundesbildungsministerium (BMBF) hat  die neuen Beträge der monatlichen Mindestausbildungsvergütung nach § 17 Absatz 2 Satz 1 BBiG für das Jahr 2024 bekanntgegeben: 

1. Lehrjahr: 649 Euro
2. Lehrjahr: 766 Euro
3. Lehrjahr: 876 Euro
4. Lehrjahr: 909 Euro

Blackbox und Assistenzsysteme für Kfz

Ab dem 7.07.2024 müssen alle neu zugelassene PKW sowie Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen (Fahrzeugklasse N1) eine Black Box haben. Die Einführung des "Event Data Recorder" (EDR) durch eine EU-Verordnung soll die Aufklärung von Unfällen erleichtern.

Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, müssen ab dem 7. Juli 2024 Neufahrzeuge mit einem intelligenten Geschwindigkeitsassistenzsystem ausgestattet sein. Zusätzlich sind in Neuwagen ab kommendem Sommer ein Notbremsassistent, ein Müdigkeitswarner, ein automatisches Notbremslicht, ein Rückfahrassistent und ein Notfallspurhalteassistent Pflicht. Auch ist dann eine Schnittstelle verpflichtend, um eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre, sogenannte Alcolocks, nachrüsten zu können. Es ist damit zu rechnen, dass sich die Assistenzsystempflicht auf den Fahrzeugpreis auswirken wird.

Bonpflicht - Neue Pflichtangaben ab 2024

Bereits jetzt müssen auf einem Kassenbon viele Angaben stehen, zum Jahreswechsel kommen weitere dazu. Ab dem 1. Januar 2024 muss der Kassenbon auch die Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems und die Seriennummer des Sicherheitsmoduls auf dem Kassenbeleg enthalten. Zudem muss der Prüfwert (§ 2 S. 2 Nr. 7 KassenSichV) und der von der TSE vergebene fortlaufende Signaturzähler enthalten sein.

Weiterführende Informationen des Bundesfinanzministeriums: FAQs zum Kassengesetz

CO2-Emissionen

Der Festpreis für CO2-Emissionen steigt: Die erhöhten Emissionskosten führen zu höheren Preisen für Heizöl und Erdgas. Die Erhöhung um zehn Euro pro Tonne CO2 verteuert den Erdgaspreis um etwa 0,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh). 

Dachdecker-Mindestlohn

Die tariflichen Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk steigen 2024 an. Das sieht der Tarifvertrag Mindestlohn der Branche vor.

  • Der Mindestlohn für ungelernte Arbeitnehmer (Mindestlohn 1) liegt dann bei 13,90 Euro. 
  • Der Mindestlohn für Gesellen und Gesellinnen (Mindestlohn 2) liegt ab 1. Januar 2024 bei 15,60 Euro. 

Der Tarifvertrag Inflationsprämie sieht zudem die Zahlung einer Inflationsprämie für alle gewerblichen und kaufmännisch-technischen Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk vor. 457 Euro sollen spätestens mit der Lohnabrechnung im Februar 2024 ausbezahlt werden.

Degressive Abschreibung

Im noch nicht verabschiedeten Wachstumschancengesetz ist eine degressive Abschreibung für Unternehmen in Höhe von bis zu 25 Prozent für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens vorgesehen, die seit dem 1. Oktober 2023 und vor dem 1. Januar 2025 angeschafft oder hergestellt werden.

E-Autos: Geldwerter Vorteil

Für die Ermittlung des geldwerten Vorteils bei der Privatnutzung von betrieblichen Elektrofahrzeugen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2030 angeschafft werden, ist bei der 1-Prozent-Regelung nur ein Viertel des Bruttolistenpreises oder bei der Fahrtenbuchmethode ein Viertel der Anschaffungskosten bzw. vergleichbaren Aufwendungen als Bemessungsgrundlage anzusetzen. Dies gilt bislang jedoch nur, wenn der Bruttolistenpreis nicht mehr als 60.000 Euro beträgt. Nunmehr soll der Höchstbetrag für Fahrzeuge, die nach dem 31. Dezember 2023 angeschafft werden, von 60.000 Euro auf 70.000 Euro steigen. Dies gilt entsprechend bei der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer. 

Einwegplastikverpackungen

Ab 1. Januar 2024 ist die Registrierung von Einwegkunststoffprodukten nicht nur für die Hersteller Pflicht, sie kann auch Handwerksbetriebe treffen, die etwa To-Go-Lebensmittelboxen oder -Kaffeebecher nutzen.

Elektriker-Mindestlohn

Der Mindestlohn im Elektrohandwerk steigt zum 1. Januar 2024 auf 13,95 Euro (bisher 13,40 Euro). 

Elternzeit: Neue Meldepflicht

Ab dem 1. Januar 2024 müssen Arbeitgeber den Beginn und das Ende einer Elternzeit der zuständigen Krankenkasse im DEÜV-Verfahren (Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung) melden.

Energiepreisbremsen laufen aus

Die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme laufen am 31. Dezember 2023 aus. 

Fachkräfteeinwanderung

Im November 2023 sind die ersten Maßnahmen des Gesetzes zur Fachkräfteeinwanderung in Kraft getreten. Seitdem können etwa Fachkräfte mit Hochschulabschluss mit einer Blauen Karte EU einfacher aus Drittstaaten nach Deutschland einwandern. Im nächsten Jahr geht es weiter:

  • Ab März 2024: Wer an einer Qualifizierungsmaßnahme in Deutschland teilnimmt, erhält etwa eine längere Aufenthaltserlaubnis. Auch für Drittstaatsangehörige, die einen Ausbildungsplatz in Deutschland suchen, wird der Zugang einfacher: So wird die Altersgrenze für potenzielle Bewerber von 25 auf 35 angehoben und die Anforderungen an deutsche Sprachkenntnisse abgesenkt. Zudem wird eine neue Möglichkeit für die kurzzeitige Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen eingeführt, unabhängig von ihrer Qualifikation, erklärt die Bundesregierung.
  • Ab Juni 2024: Drittstaatsangehörige können nun eine Chancenkarte erhalten. Diese ermöglicht ihnen einen Aufenthalt in Deutschland, der zur Arbeitsplatzsuche genutzt werden kann. Die Karte basiert auf einem Punktesystem. Zudem wird ab Juni 2024 die Westbalkanregelung entfristet. Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien erhalten dadurch für bestimmte Berufe einen Arbeitsmarktzugang.

Firmenfeiern und Geschenke

Kommt das Wachstumschancengesetz, wird die Freigrenze für betriebliche Geschenke an Kunden und Geschäftspartner ab 2024 von 35 auf 50 Euro erhöht werden. Der Freibetrag für Betriebsveranstaltungen soll dann von 110 auf 150 Euro steigen. Darüber hinaus liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Das gilt dann nach wie vor für maximal zwei Veranstaltungen im Jahr.

Forschung und Entwicklung

Die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung soll verbessert werden. Der förderfähige Anteil der Kosten bei einer Auftragsforschung soll laut Bundesregierung von 60 auf 70 Prozent steigen und der maximale Förderbetrag der Zulage soll von einer auf drei Millionen Euro steigen. Auch das ist Teil des noch nicht in Kraft getretenen Wachstumschancengesetzes. 

Führerschein

Es gibt sie immer noch, die alten grauen oder rosa Papierführerscheine. Diese Dokumente verlieren aber seit Juli 2022 schrittweise ihre Gültigkeit und zwar abhängig vom Geburtsjahr. Bis zum 19. Januar 2024 müssen nun Inhaber ihre Dokumente in das neue Scheckkarten-Format umtauschen, die zwischen 1965 und 1970 geboren sind.

Gebäudeenergiegesetz (Heizungsgesetz)

2024 tritt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. In die meisten Neubauten müssen ab Januar Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie eingebaut werden. Für alle anderen Gebäude gelten Übergangsfristen und verschiedene technologische Möglichkeiten. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Gebäudereiniger-Mindestlohn:

Laut Mindestlohntarifvertrag im Gebäudereinigerhandwerk steigt in der Lohngruppe 1 der Mindestlohn auf 13,50 Euro (aktuell 13,00 Euro), in der Lohngruppe 6 auf 16,70 Euro (statt 16,20). 

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Der Betrag, den Unternehmen im Jahr der Anschaffung sogenannter "geringwertiger Wirtschaftsgüter" vollständig abziehen können, soll - sofern das Wachstumschancengesetz kommt - von 800 auf 1.000 Euro erhöht werden.

Gerüstbau

Viele Gewerke benötigen für ihre Arbeiten ein Gerüst und stellen dieses selbst auf. Dies soll auch weiterhin möglich sein. Das Aufstellen von Gerüsten für Dritte, ohne Leistungen im eigenen Gewerk zu erbringen, ist jedoch künftig ausschließlich dem Gerüstbauerhandwerk vorbehalten. Das schreibt eine Änderung im Übergangsgesetz vor, die zum 1. Juli 2024 in Kraft tritt.

Daher gilt: Wollen Handwerksbetriebe Leistungen des Gerüstbauerhandwerks außerhalb der eigentlichen handwerklichen Tätigkeit anbieten und erbringen, müssen sie grundsätzlich mit dem Gerüstbauerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sein.

Weitere Informationen finden Sie im ZDH-Leitfaden zur Änderung des Übergangsgesetzes. 

Gesundheitsschädliche Stoffe

Gesundheitsschädliche Per- und polyfluorierte Stoffe (PFAS) sind unter anderem in Feuerlöschern enthalten. Ab 2024 werden sie verboten und alte Feuerlöscher müssen dann ersetzt werden.

Insolvenz

Ab dem 1. Januar 2024 gelten wieder die alten Vorgaben zu Insolvenzantragspflicht und Fortführungsprognose. Die Sonderregeln aus der Krisenzeit laufen aus.

Inflationsausgleichsprämie 

Arbeitgeber können Mitarbeitern bis zum Jahresende noch eine steuerfreie Inflationsprämie zahlen. Bis zum 31. Dezember 2024 ist die Auszahlung dieser Prämie steuerfrei. Das steuer- und sozialabgabenfreie Extra zum Gehalt darf maximal 3.000 Euro betragen. Die Prämie kann eine Einmalzahlung sein oder aber der Betrieb überweist Teilbeträge verteilt auf mehrere Monate. Arbeitnehmer erhalten die Prämie brutto für netto und für Arbeitgeber fallen keine Lohnnebenkosten an, insbesondere kein Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung. 

Kalte Progression / Einkommensteuertarife

Um eine Steuererhöhung aufgrund der Inflation zu verhindern ( die sogenannte "kalte Progression"), wurden Ende 2022 die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif angepasst. Davon sollen auch Selbstständige sowie Unternehmerinnen und Unternehmer profitieren. 

  • Der Einkommensteuertarif für die Jahre 2023 und 2024 wurde angepasst und die Effekte der kalten Progression werden im Verlauf des Einkommensteuertarifs ausgeglichen.  
  • Der Grundfreibetrag (steuerfreies Existenzminimum) stieg bereits 2023 auf 10.908 Euro und ab 2024 um weitere 696 Euro auf 11.604 Euro. Erst ab da beginnt die Besteuerung.
  • Der Kinderfreibetrag (einschließlich des Freibetrages für den Betreuung-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf) stieg ab 2023 auf 8.952 Euro und ab 2024 um weitere 360 Euro auf 9.312 Euro. 
  • Der sogenannte Spitzensteuersatz soll 2024 ab einem Jahreseinkommen von 66.761 Euro erhoben werden. 
  • Der Reichensteuersatz (greift er ab knapp 278.000 Euro) von 45 Prozent wurde nicht angepasst.
  • Die Freigrenze für den steuerlichen Solidaritätszuschlag liegt bei 18.130 Euro beziehungsweise 36.260 Euro bei Zusammenveranlagung. 

    Quelle: Bundesfinanzministerium

Kinderkrankengeld

Um berufstätigte Eltern, die ein krankes Kind zuhause haben zu entlasten, soll künftig der Arztbesuch für das Attest erst ab dem vierten Krankheitstag notwendig sein. Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Eltern beantragen es bei der Krankenkasse. Außerdem sollen Eltern 2024 und 2025 fünfzehn Tage statt wie vor der Pandemie zehn Arbeitstage pro Kind (bis zum zwölften Lebensjahr) Kinderkrankengeld beziehen können, Alleinerziehende 30 Arbeitstage statt wie bisher 20. 

Krankenkassenbeitrag für Selbstständige

Freiwillig krankenversicherte Selbstständige haben künftig mehr Zeit, ihre Steuerunterlagen bei ihrer Krankenkasse einzureichen. Der Gesetzgeber verpflichtet die Krankenkassen nun, die Einkommensnachweise ihrer Versicherten auch dann zu berücksichtigen, wenn die Frist von drei Jahren bereits verstrichen ist. Die Kassen müssen außerdem ihre Beiträge rückwirkend senken, wenn sie wegen fehlender Steuerunterlagen den Höchstsatz von monatlich 800 Euro verlangt hatten.

Krankenkassen-Zusatzbeitrag

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung wird für 2024 um 0,1 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent erhöht. 

Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz

Ab dem 1. Januar 2024 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern. Mittelbar sind allerdings auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) betroffen,  denn das Gesetz verlangt von Großunternehmen, ihren unmittelbaren Zulieferern aufzugeben, dass auch diese die Vorgaben einhalten und "entlang der Lieferkette angemessen adressieren".
Weitere Informationen sind hier zu finden.

Maut: Ausnahme für Handwerker bei der LKW-Maut bleibt

Zum 1. Juli 2024 soll die Mautpflicht auf Autobahnen und Bundesstraßen auch schon für kleinere Transporter ab 3,5 Tonnen greifen. Bisher gilt sie ab 7,5 Tonnen. Für das Handwerk und vergleichbare Branchen konnten Ausnahmeregelungen von der neuen Mautpflicht ab Mitte 2024 erreicht werden. Bereits ab Dezember 2023 wird allerdings die bestehende Maut ab 7,5 Tonnen angehoben.

Mobilitätszuschuss

Ab dem 1. April 2024 haben angehende Azubis Anspruch auf einen Mobilitätszuschuss, wenn ihr Ausbildungsplatz in einer weiter entfernten Region liegt. Finanziert werden zwei Familienheimfahrten pro Monat im ersten Ausbildungsjahr. Wie auch die Ausbildungsgarantie und das Qualifizierungsgeld ist diese Maßnahme Teil des "Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung".

sv.net wird ersetzt durch SV-Meldeportal

Sozialversicherungsträger sind verpflichtet, eine Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen zur Verfügung zu stellen. Seit 2001 wird dieser Pflicht mit dem Online-Angebot „sv.net“ von Seiten der Krankenkassen nachgekommen. SV.net wird von ca. 550.000 Arbeitgebern genutzt.

Vor dem Hintergrund stetig steigender Anforderungen an den Datenaustausch musste das digitale Verfahren zur Meldung an die Sozialversicherung grundlegend angepasst werden. Entsprechend wird das neue „SV Meldeportal“, das bereits seit 4. Oktober freigeschaltet ist, ab 29. Februar 2024 sv.net komplett ersetzen (s. auch Rundschreiben 42/23 vom 21. Juni 2023). Bis zu diesem Termin müssen sich alle aktiven Nutzer auf dem neuen Portal angemeldet haben. 

Handwerksbetriebe, die bisher sv.net nutzten, sollten sich daher beim SV Meldeportal anmelden. Auf dieser Seite können Sie mit der Registrierung beginnen. Allgemeine Informationen zum Meldeportal finden Sie hier

Die Nutzung des SV-Meldeportals ist in den Jahren 2023 und 2024 kostenfrei, sofern sich Ar-beitgeber bis zum 31.03.2024 als Nutzer registrieren. Erst ab 2025 ist die Nutzung des SV-Meldeportals grundsätzlich kostenpflichtig.

Mehrwertsteuer

Zum 1. Januar 2024 laufen die Steuererleichterungen aus, die seit der Corona-Pandemie vorübergehend für Speisen in der Gastronomie galten. Nach mehrfacher Verlängerung wird der Mehrwertsteuersatz ab Januar 2024 wieder von sieben auf 19 Prozent steigen. Betroffene Branchen wie die Gastronomie, das Bäckerhandwerk und Konditoren hatten sich stark für eine Verlängerung beziehungsweise Entfristung eingesetzt. 

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro. Zuletzt war der Mindestlohn am 1. Oktober 2022 von 10,45 Euro auf 12 Euro die Stunde erhöht worden.

Minijobs

Bisher mussten Arbeitgeber die Stunden von Minijobbern reduzieren, wenn der Mindestlohn angehoben wurde. Da der Mindestlohn und die Minijob-Verdienstgrenze seit Oktober 2022 aber miteinander verbunden sind, reduziert sich die maximale Arbeitszeit im Minijob ab dem 1. Januar 2024 trotz des höheren gesetzlichen Mindestlohns nicht. 

Die Jahresverdienstgrenze liegt 2024 für Minijobber bei 6.456 Euro (monatlich 538 Euro statt bisher 520 Euro). Minijobber können in einzelnen Monaten wegen eines schwankenden Lohns auch mal mehr als 538 Euro verdienen. Im Durchschnitt darf der monatliche Verdienst aber nicht höher als 538 Euro sein.

Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) tritt in großen Teilen zum 1. Januar 2024 in Kraft. Einer der Schwerpunkte der Reform dreht sich um die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Diese wird zwar schon seit 20 Jahren in der Praxis und von der Rechtsprechung als rechtsfähige Personengesellschaft behandelt, die Gesetzeslage bildet dies bisher allerdings noch nicht so deutlich ab, wie es nun im MoPeG der Fall ist.

Danach wird die GbR offiziell als Personengesellschaft anerkannt und es wird unter anderem eine rechtfähige und eine nicht rechtsfähige Gesellschaft bürgerlichen Rechts geben. Kaufmännische Personengesellschaften, wie im Handelsregister eingetragene Handels- oder Kleingewerbe oder auch Gesellschaften zur Vermögensverwaltung, werden weiterhin durch das Handelsgesetzbuch reguliert.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Pfand auf Milchgetränke

Ab 2024 gilt für Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff für Milch, Milchmischgetränke (z.B. Kakao) und alle anderen trinkbaren Milcherzeugnisse die Pfandpflicht. Das gilt für Flaschen, die Platz für 0,1 bis bis zu drei Liter bieten. Sie haben dann auch das bekannte DPG-Pfandlogo.

Programmabläufe für den Lohnsteuerabzug

Das Bundesfinanzministerium hat den Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2024 bekannt gemacht. Den Download zu den Programmabläufen gibt es beim Bundesfinanzministerium.

Qualifizierungsgeld

Das Qualifizierungsgeld soll ab dem 1. April 2024 vom Strukturwandel betroffene Unternehmen bei der Qualifizierung ihrer Fachkräfte unterstützen. Das Qualifizierungsgeld ist eine Entgeltersatzleistung, die von der Agentur für Arbeit an Beschäftigte in Weiterbildung gezahlt werden soll. Dieses soll nach dem aktuellen Entwurf steuerfrei gestellt werden, jedoch dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Die Weiterbildungskosten, die beim Qualifizierungsgeld vom Arbeitgeber zu tragen sind, sollen ebenfalls steuerfrei gezahlt werden können. 
Quelle: ETL-Gruppe

Rechengrößen der Sozialversicherung 

Jahresentgeltgrenze

Die neuen Sozialversicherungs-Werte sollen zum 1. Januar 2024 in Kraft treten und haben Auswirkungen auf verschiedene Bereiche der Sozialversicherung. Eine der wesentlichen Änderungen betrifft die versicherungsrechtlich bedeutsame allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG). Beschäftigte, die mit ihrem Arbeitsentgelt sowohl im Vorjahr als auch im neuen Jahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, sind in der Krankenversicherung versicherungsfrei. Die Grenze wird ab dem 1. Januar 2024 69.300 Euro betragen.

Für Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der JAEG 2002 (40.500 Euro) versicherungsfrei und in einer privaten Krankenversicherung mit substitutiver Krankenversicherung versichert waren, gilt die besondere JAEG. Diese beträgt nächstes Jahr 62.100 Euro.

Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Betrag, bis zu dem vom sozialversicherungspflichtigen Entgelt Beiträge für die verschiedenen Bereiche der Sozialversicherung berechnet und abgeführt werden.

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und in der sozialen Pflegeversicherung wird bundesweit einheitlich sein. Im Jahr 2024 wird die BBG 5.175 Euro monatlich (62.100 Euro jährlich) betragen.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung wird im Jahr 2024 bei 7.550 Euro monatlich (90.600 Euro jährlich) in den alten Bundesländern und bei 7.450 Euro monatlich (89.400 Euro jährlich) in den neuen Bundesländern liegen.

Bezugsgröße in der Kranken- und Pflegeversicherung

Die monatliche Bezugsgröße in der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt ab dem Jahr 2024 im Rechtskreis West 3.535 Euro monatlich oder 42.420 Euro jährlich, im Rechtskreis Ost  3.465 Euro monatlich oder 41.580 Euro jährlich. Das vorläufige Durchschnittsentgelt im Jahr 2024 wird 45.358 Euro betragen.

Die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 wurde am 11. Oktober 2023 vom Bundesarbeitsministerium erlassen, der Bundesrat muss ihr noch zustimmen. Die neuen Werte treten zum 1. Januar 2024 in Kraft. 

Quelle: Bundesregierung 

Sammelpostenabschreibung

Die Grenze für Wirtschaftsgüter, die in einen Sammelposten eingebracht werden können, soll laut dem geplanten Wachstumschancengesetz auf 5.000 Euro steigen. Die Abschreibungsdauer würde damit von fünf auf drei Jahre verkürzt werden.

Schornsteinfeger-Mindestlohn

Der Mindestlohn im Schornsteinfegerhandwerk steigt zum 1. Januar auf 14,50 Euro pro Stunde (aktuell 14,20 Euro). Das sieht der aktuell geltende Mindestlohntarifvertrag vor.

Mehr Geld gibt es ab 2024 auch für Schornsteinfeger-Azubis. Die Ausbildungsvergütung steigt im ersten Lehrjahr auf 900 Euro (aktuell 760 Euro), im zweiten auf 1.000 Euro (aktuell 830 Euro) und im dritten Lehrjahr auf 1.100 Euro (aktuell 930 Euro).

Sonderabschreibung für KMU

Kleine und mittelständische Unternehmen sollen nach Plänen der Bundesregierung 50 Prozent statt bisher 20 Prozent der Investitionskosten für bewegliche Wirtschaftsgüter abschreiben können. Das Wachstumschancengesetz muss allerdings noch den Bundesrat passieren. 

Spekulationsgewinne

Private Veräußerungsgewinne sollen bis zu 1.000 Euro steuerfrei werden, statt bisher 600 Euro. Das entsprechende Gesetz ist noch nicht verabschiedet. 

Steinmetze - Ausbildungsvergütung

Für Auszubildende im Steinmetzhandwerk steigen ab 1. August 2024 die Vergütungen für jedes Ausbildungsjahr um 35 Euro im Monat. Damit beträgt die Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr 925 Euro, im zweiten 1.025 Euro und im dritten Lehrjahr 1.175 Euro.

Steuererklärung

Welche Fristen gelten zur Abgabe der Steuererklärungen in 2024? Wird die Steuererklärung 2022 durch einen Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfeverein erstellt, muss diese spätestens am 31. Juli 2024 dem Finanzamt vorliegen. Für Selbstausfüller gilt bei der Abgabe der Steuererklärung 2023 die Frist 31. August 2024. Da dies ein Samstag ist, ist eine Fristverschiebung auf den 2. September 2024 wahrscheinlich.

Strompreispaket

Das ursprünglich als große Entlastungsmaßnehme angekündigte Strompreispaket ist im Zuge der Haushaltseinigung zusammen gestrichen worden. So kommt zwar die versprochene Steuersenkung, gestrichen wird jedoch die Senkung der Netzentgelte. Das wiegt besonders schwer, da sie allen Betrieben zugute gekommen wäre. Wegen der zudem gleichzeitigen sprunghaften Erhöhung des CO2-Preises werden Kraftstoffe und Energie für die Betriebe teurer, mit der Folge weiterer deutlicher Belastungen.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat die Politik aufgefordert, durch strukturelle energiepolitische Entscheidungen diese Belastung langfristig aufzulösen: Dabei wird sich der Kostendruck nur dann verringern, wenn das Energieangebot deutlich ausgeweitet wird und die Bundesregierung endlich ernsthaft an einem Strommarktdesign aus einem Guss arbeitet.  

Telefonische Krankschreibung

Seit dem 7. Dezember 2023 kann man sich wieder telefonisch von seinem Arzt krankschreiben lassen. Das während der Corona-Pandemie eingeführte Verfahren wird nun dauerhaft etabliert. Künftig sollen alle Krankheitsbilder mit leichtem Verlauf abgedeckt werden. Allerdings müssen die Patientinnen und Patienten den Arztpraxen bekannt sein. 

Tierhaltungskennzeichnung: Neue Pflicht zunächst für Schweinefleisch

Die Kennzeichnungspflicht für die Tierhaltung gilt ab 2024 zunächst für frisches Schweinefleisch, das von in Deutschland gehaltenen, geschlachteten und verarbeiteten Tieren stammt. Eine Ausweitung auf verarbeitete Produkte sowie die Außer-Haus-Verpflegung / Gastronomie ist für 2024 geplant. Danach folgen weitere Tierarten, Produkte und Vertriebswege. Die Kennzeichnung entsprechender ausländischer Ware für den deutschen Markt kann freiwillig erfolgen.

Die Tierhaltungskennzeichnung unterscheidet fünf Haltungsformen:

  • Stall
  • Stall+Platz
  • Frischluftstall
  • Auslauf/Weide
  • Bio 

Ausschlaggebend für die Kennzeichnung ist die Haltungsform während der Mast der Tiere.

Transparenzregister

Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle wirtschaftlich Berechtigten der Unternehmen in das Transparenzregister eingetragen sein. Die letzten Übergangsfristen für Personengesellschaften, etwa für die Kommanditgesellschaften oder für Stiftungen, laufen aus. Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) mussten sich bisher noch nicht registrieren lassen. Aber ab 2024 gilt auch für GbRs, die in das neue Gesellschaftsregister eingetragen werden, eine Mitteilungspflicht. Weitere Informationen finden Sier hier.

Umsatzgrenze bei der Ist-Besteuerung

Unternehmen mit Umsätzen bis 800.000 Euro können künftig beantragen, die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten statt nach vereinbarten Entgelten zu berechnen. Aktuell liegt die Umsatzgrenze bei 600.000 Euro. So sieht es das geplante Wachstumschancengesetz vor, das jedoch noch nicht in Kraft ist.

Umsatzsteuervoranmeldung

Der Schwellenwert zur Befreiung von der Abgabe von vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen soll von 1.000 Euro auf 2.000 Euro steigen - wenn das Wachstumschancengesetz kommt.

Verlustvortrag

Die Prozentgrenze bei der Verrechnung des Verlustvortrages könnte laut dem geplanten Wachstumschancengesetz von derzeit 60 Prozent temporär auf 75 Prozent angehoben werden. 

Verpflegungspauschalen bei Dienstreisen

Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen bei Dienstreisen sollen angehoben werden, von 28 auf 30 Euro für mehrtägige Reisen und auf 15 Euro (statt 14) für An- oder Abreisetage sowie Tage mit über achtstündiger Abwesenheit von der Wohnung oder ersten Tätigkeitsstätte. Auch dies ist Teil des geplanten Wachstumschancengesetzes, also noch in der Schwebe.

Weiterbildungsförderung

Die Reform der Weiterbildungsförderung mit dem Qualifizierungsgeld tritt zum 1. April 2024 in Kraft, die Regelungen zur außerbetrieblichen Berufsausbildung zum 1. August 2024.

(Quellen: rnd.de, handwerksblatt.de, Ecovis)