Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/-in (IHK)

ausreichend freie Plätze

Gebühren

Kurs: 3.300,00 €

förderfähig

Unterricht

24.09.2024 - 17.04.2026

17:00 Uhr - 21:20 Uhr dienstags und donnerstags, max. 2x samstags im Monat von 08:00 Uhr - 15:00 Uhr

Teilzeit

Lehrgangsdauer 630 Std.

Anmeldeschluss 06.09.2024

Lehrgangsort

Werkstraße 600
19061 Schwerin
Schulungsraum

Beate Prien

Tel. 0385 6435241

b.prien--at--hwk-schwerin.de

Unverbindliche Anfrage

Angebotsnummer 80015414-0

Als umfassend qualifizierte "Generalisten" können Wirtschaftsfachwirte ihre Kompetenzen insbesondere bei der Begleitung und Gestaltung der innerbetrieblichen Prozesse und Leistungen im Unternehmen sowie Wirtschaftsorganisationen unterschiedlicher Größe und Branche einbringen.

Sie sind in einem kaufmännischen oder verwaltenden Beruf tätig und streben nach beruflichem Aufstieg? Dann ist die Fortbildung genau das Richtige für Sie. Dieser Abschluss qualifiziert Sie zu einem Allrounder in vielen Fragen der Wirtschaft.

Wirtschaftsbezogene Qualifikationen

1. Volks- und Betriebswirtschaft

2. Rechnungswesen

3. Recht und Steuern

4. Unternehmensführung

Handlungsspezifische Qualifikationen

5. Betriebliches Management

6. Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling

7. Logistik

8. Marketing und Vertrieb

9. Führung und Zusammenarbeit

Präsentation und Fachgespräch

Voraussetzungen

Zulassungsvoraussetzungen zum/zur "Geprüften(n) Wirtschaftsfachwirt(in) (IHK)":
Zur Prüfung zuzulassen ist, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mind. dreijährigen kaufmännischen o. verwaltenden Ausbildungsberuf oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mind. dreijährigen Ausbildungsberuf u. danach eine mind. einjährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf u. danach eine mind. zweijährige Berufspraxis oder
4. eine mind. dreijährige Berufspraxis nachweist.
Trifft keine von den o. a. Zulassungsvoraussetzungen für Sie zu, kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen o. auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Gerne informieren wir Sie über Fördermöglichkeiten entsprechend dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) und zum Bildungsfreistellungsgesetz.

Zertifizierung