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Arbeitsmarktintegration Job Turbo für ukrainische Geflüchtete

Deutschland hat in den vergangenen anderthalb Jahren sehr viele schutzsuchende Menschen, vorrangig aus der Ukraine, aufgenommen. Ukrainische Geflüchtete haben auf Grundlage europäischer Beschlüsse sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt. Das Bundesarbeitsministerium und die Bundesagentur für Arbeit wollen die Integrationsverläufe für Geflüchtete beschleunigen.

Um den Einstieg in den Arbeitsmarkt effektiv zu begleiten, sollen Geflüchtete, die bereits in der Zuständigkeit der Jobcenter sind, nach dem Abschluss des Integrationskurses von den Jobcentern regelmäßig eingeladen und beraten werden. Die Kontaktdichte wird gezielt erhöht. Damit erste Arbeitserfahrung in Deutschland gesammelt werden kann, wird dabei grundsätzlich ab Sprachniveau B1 oder A2 in Beschäftigung vermittelt.

In Kooperationsplänen werden Integrationswege (z. B. beschäftigungsbegleitende Qualifizierungen und Spracherwerb) unter Berücksichtigung individueller Potenziale und Bedarfe festgehalten. Sofern noch nicht geschehen, werden Qualifikationen nacherfasst und Maßnahmen zur Anerkennung von Qualifikationen und Anpassungsqualifikationen vereinbart.

Jobcenter und Agenturen für Arbeit tragen dazu bei, dass Absolventinnen und Absolventen der Integrationskurse und Arbeitgeber besser zueinander finden. Dafür werden branchenspezifische „Matching-Aktionen“ mit der Wirtschaft und Bildungspartnern ausgebaut, wie z. B. Jobmessen. Die Arbeitgeber-Services informieren Arbeitgeber und Beschäftigte über beschäftigungsbegleitende Qualifizierungs- und Berufssprachkursangebote. Um die Planbarkeit für Arbeitgeber und Geflüchtete zu erhöhen, wird auf die neuen Möglichkeiten durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz zum Wechsel in (dauerhafte) Erwerbsmigrationstitel hingewiesen. Geflüchtete werden durch die Jobcenter und Agenturen für Arbeit und auf geeigneten Kommunikationswegen (bspw. Social-Media-Kanäle) dafür sensibilisiert, dass sich ihnen nach einer ersten Phase der Orientierung und des grundständigen Spracherwerbs die Chance bietet und von ihnen auch erwartet wird, Arbeitserfahrung zu sammeln. Migrantenorganisationen und Zivilgesellschaft werden in diesen Prozess eingebunden, um das Vorhaben kommunikativ und beratend zu unterstützen.

Die Unternehmen sind aufgerufen, Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen, die auch mit geringen Deutschkenntnisse besetzt werden können, Geflüchtete berufsbegleitend weiter zu qualifizieren (ggf. mit Unterstützung der Förderinstrumente des SGB II/III) und Unterstützung beim Spracherwerb zu leisten. 

Hierbei werden die Unternehmen durch einen „Sonderbeauftragten der Bundesregierung für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten“ unterstützt. 

Aktuelle Situation in Mecklenburg-Vorpommern

Im September waren etwa 3700 ukrainische Staatsangehörige in Mecklenburg-Vorpommern sozialversicherungspflichtig beschäftigt, etwa 4600 waren arbeitslos gemeldet und etwa 2400 besuchen derzeit Integrationskurse. Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte verweist auf den wachsenden Kräftebedarf in nahezu allen Wirtschaftsbereichen des Landes. Die Integration von Geflüchteten biete dabei umfangreiche Möglichkeiten, diesen Bedarf mit zu decken. Er appellierte an Unternehmer und Interessensverbände, auch die soziale Integration von Zugewanderten zu unterstützen. Entscheidend sei das Mitwirken aller Akteure.

Laut Schulte unterstützt das Land die Bemühungen finanziell, unter anderem im Rahmen des Arbeitsmarktprogramms Ukraine oder über die Integrationsfachdienste. Die Landesregierung hatte auf der Sitzung des Bundesrates am Freitag in Berlin einen Entschließungsantrag eingebracht, der unter anderem auf eine schnellere Vermittlung von Migrantinnen und Migranten in den Arbeitsmarkt zielt. Dazu sollen Jobcenter undAusländerbehörden sach- und bedarfsgerecht mit Geld ausgestattet werden. Angebote wie Integrationslotsen, deren Arbeit sich2015 und 2016 bewährt habe, sollen ausgebaut werden, die Vorgaben für die Qualifikation der Sprachtrainer und Sprachlehrer weniger starr sein. (Quelle: dpa)

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