 | | Newsletter-Ausgabe vom 24.07.2026
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| | Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit laden Sie das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit und die Wirtschaftskammern des Landes ein, sich am 31. Juli um 14.00 Uhr in einer Online-Veranstaltung zur neuen
Richtlinie des Landes zur Förderung der Anwendung von Künstlicher Intelligenz
zu informieren.
Die am 30. Juni 2026 in Kraft getretene Richtlinie unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei Investitionen in Hard- und Software zur Einführung und Nutzung von KI-Lösungen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten und einer Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 50.000 Euro je Unternehmen. Für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten liegt die Mindestinvestition bei 15.000 Euro. Bei Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten beträgt sie 20.000 Euro.
Ablauf des Webinars:
• Grußwort und Eröffnung durch Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Blank
• Einführung durch einen Kammervertreter
• Vorstellung der aktuellen Richtlinie zur Förderung von KI-Anwendungen durch die TBI GmbH
• Vorstellung der Aufgaben des KI Kompetenzzentrum MV an der Universität Rostock
• Diskussion mit allen Beteiligten / Beantwortung von Fragen aus den Unternehmen
• Abschluss
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Merken Sie sich Sie diesen Termin in Ihrem Kalender vor und klicken am 31. Juli zur Teilnahme auf den folgenden Link:
https://teams.microsoft.com/meet/323322850308667?p=ygX2aNMITS0SvVUXbW | |
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Handwerkskammer Schwerin Friedensstraße 4a 19053 Schwerin
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Die Handwerkskammer Schwerin ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird gemäß § 109 der Handwerksordnung (HwO) gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten Uwe Lange und den Hauptgeschäftsführer Dr. Gunnar Pohl vertreten.
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